BFH-Urteil stärkt Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler
Am 24. Mai 2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen X R 22/20) bezüglich des Objektverbrauchs bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Baudenkmalen, die von den Eigentümern selbst genutzt werden.