BFH: Klarheit für Unternehmen, die Umstrukturierungen und Umwandlungen durchführen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, Aktenzeichen I R 48/20, vom 12. April 2023 über den sachlichen Anwendungsbereich des § 2 Abs. 4 Satz 3 des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) entschieden. Das Urteil wirft Licht auf eine wichtige steuerliche Fragestellung und hat potenziell weitreichende Auswirkungen für Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und Umwandlungen.