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Bedeutsames Urteil für Apotheker

Am 4. November 2022 fällte das Amtsgericht Bremen ein bedeutsames Urteil (Az. 3 C 184/20), das für Apotheker von Interesse ist. In diesem Fall ging es um die Frage, ob ein Kfz-Haftpflichtversicherer aufgrund vermeintlicher Verletzungen von Aufklärungs-Obliegenheiten durch den Versicherungsnehmer Anspruch auf Regress in Höhe der vom Versicherungsnehmer an den Geschädigten getätigten Aufwendungen hatte.

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