Europäische Kommission erlässt Durchführungsbestimmungen für fairen Wettbewerb gegen Subventionen aus Drittstaaten
Die Europäische Kommission setzt ihren Kurs für faire Wettbewerbsbedingungen fort und hat nun Durchführungsbestimmungen für die im Januar 2023 in Kraft getretene Verordnung über Subventionen aus Drittstaaten erlassen. Diese Durchführungsverordnung legt die konkreten Verfahren fest, die zur Umsetzung der Verordnung erforderlich sind.