Neue AGB bei Zoom - DSGVO-Konformität bröckelt bei der beliebten Videokonferenz-Software weg.
Seit Anfang August gelten für eine der weltweit meistgenutzten Videokonferenz-Softwares Zoom neue Nutzungsbedingungen. Gerade für Unternehmen, die sensible und personenbezogene Daten verarbeiten, sind diese extrem kritisch. Bei Zoom-Konferenzen generierte Nutzerdaten dürfen künftig nämlich laut Punkt 10.2 der AGB auch für „maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz“ verwendet werden, und dort für alle Zwecke des Trainings und der Abstimmung von Algorithmen und Modellen.