Grauer Star im Ausland: Gericht lehnt Kostenübernahme durch Krankenversicherer ab
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die gesetzlichen Krankenversicherer nicht verpflichtet sind, die Kosten für eine im Ausland durchgeführte Staroperation zu übernehmen. Das Urteil wurde gestern veröffentlicht und trägt das Aktenzeichen L 16 KR 196/23.