OGH-Urteil: Stiefväter haben Anspruch auf Schockschmerzensgeld
In einer wegweisenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof (OGH) heute festgestellt, dass Stiefväter nach dem Tod ihrer Stiefkinder Anspruch auf Schockschmerzensgeld haben. Die Entscheidung, mit dem Aktenzeichen 2Ob126/23b datiert, wurde am 19. September 2023 veröffentlicht und markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung der rechtlichen Anerkennung von Beziehungen zwischen Stiefeltern und Stiefkindern.