Urteil des Amtsgerichts München: Beweislast liegt beim Autobesitzer bei Schäden nach Autowaschanlage
Das Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil die Frage der Beweislast bei Schäden am Auto nach einer Fahrt durch die Autowaschanlage geklärt. Das Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf Autobesitzer und Autowaschanlagenbetreiber und schafft Klarheit über die Verantwortlichkeiten bei der Schadensregulierung.