So kannst Du als Website-Betreiber Unterlassungsklagen und „Schmerzensgeld“ vermeiden
Ohne Einwilligung der Besucher ist die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Deine Website datenschutzwidrig (z.B. Google Webfonds). Grund ist, dass bei der Einbindung über die Google-Server die IP-Adresse der Besucher in die USA gesendet wird. Die USA genügen nicht den europäischen Anforderungen an den Datenschutz. Websitebetreiber schulden deshalb Unterlassung und Schadensersatz. Hier unsere Erfahrungen und unsere Problemlösung: https://bit.ly/3T9Z8c3