BFH-Urteil: Ferienimmobilienanbieter können gewerbesteuerpflichtige Mieten zahlen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das Auswirkungen auf Ferienimmobilienanbieter und die Qualifizierung von Aufwendungen als Mieten hat. In dem Urteil mit dem Aktenzeichen III R 59/20 vom 17. August 2023 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, um Eigentümer von Ferienimmobilien zur Vermietung an Reisende zu bewegen, als Mieten qualifiziert werden können und somit gewerbesteuerpflichtig sein können.