EuGH Urteil verschärft Biozid-Werbung
Am 20. Juni 2024 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Urteil im Fall C-296/23, der sich mit der Werbung für das Desinfektionsmittel "BioLYTHE" der Drogeriemarktkette dm-drogerie markt GmbH & Co. KG (dm) befasste. Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte Klage gegen dm erhoben, da sie die Bewerbung des Produkts als irreführend gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte ansah.