Bußgelder in der privaten Pflegeversicherung
Im aktuellen Rechtsfall hat das Bayerische Oberlandesgericht in einem wegweisenden Beschluss vom 31. August 2023 (Aktenzeichen: 202 ObOWi 836/23) entschieden, dass Versicherte der privaten Pflegeversicherung, die für mindestens sechs Monate mit der Beitragszahlung in Rückstand geraten, ordnungswidrig handeln. Diese Entscheidung wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die Bedeutung pünktlicher Zahlungen in der Pflegeversicherung, sondern auch auf die Konsequenzen, denen säumige Zahler gegenüberstehen