Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale – Neuregelung durch das JStG 2022
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben zur Neuregelung des Abzugs von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Homeoffice-Pauschale Stellung genommen. Die Neuregelung betrifft die ertragsteuerliche Beurteilung der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in der häuslichen Wohnung gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c, § 9 Absatz 5 Satz 1 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG).