Reiseveranstalter urteilsfrei bei widrigen Wetterbedingungen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einem Urteil vom 15. März 2023 (Aktenzeichen: 2-24 O 102/22) zugunsten eines Reiseveranstalters entschieden, der mit gebrochenen Versprechungen konfrontiert war, die auf widrige Wetterbedingungen zurückzuführen waren.