Nach vorbehaltloser Annahme eines Kita-Platzes kann nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden
Das Verwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss vom 29. August 2023 entschieden, dass nach vorbehaltloser Annahme eines Kita-Platzes nicht sofort ein anderer Platz verlangt werden kann. Dies ergab sich aus dem Eilantrag eines Kindes, das die Stadt Münster verpflichten wollte, ihm einen wohnortnahen Betreuungsplatz zur frühkindlichen Förderung zur Verfügung zu stellen.