BGH-Urteil: Kanzlei in der Eigentumswohnung - Neues Urteil zur Eigenbedarfskündigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass die Absicht, in einer Eigentumswohnung nicht nur zu wohnen, sondern auch eine Kanzlei zu betreiben, ein berechtigtes Interesse für eine Kündigung der dort lebenden Mieter nach § 573 Abs. 1 BGB darstellen kann.