Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG – Berichtigung nach § 45a Abs. 6 EStG
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 19. September 2023 in einem Schreiben (IV C 1 - S-2401 / 19 / 10008 :003) in Koordination mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Stellungnahme zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) veröffentlicht.