Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen mit einem starren Rechnungszinsfuß von 6 %
Das Bundesverfassungsgericht hat am 25. August 2023 in einer Pressemitteilung (Beschluss 2 BvL 22/17 vom 28.07.2023) eine Richtervorlage des Finanzgerichts Köln als unzulässig erklärt, die die Frage der Vereinbarkeit des im Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzten Rechnungszinsfußes von 6 % zur Bewertung von Pensionsrückstellungen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) aufwerfen sollte.