Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers
FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Urteil 12 K 1692/20 vom 06.10.2022 (nrkr - BFH-Az.: VIII B 134/22). Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden.