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BFH-Urteil stärkt Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler

Am 24. Mai 2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen X R 22/20) bezüglich des Objektverbrauchs bei der Steuerbegünstigung für selbstbewohnte Baudenkmäler gemäß § 10f des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Entscheidung hat wichtige Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Baudenkmalen, die von den Eigentümern selbst genutzt werden.

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BFH entscheidet: Keine steuerliche Begünstigung für ausländische Baudenkmäler

Am 26.04.2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen X R 4/21) bezüglich der steuerlichen Behandlung von ausländischen Baudenkmälern. Der Rechtsstreit wurde zwischen einem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt ausgetragen und drehte sich um die Frage, ob für die Instandsetzung und Erhaltung eines ausländischen Baudenkmals eine steuerliche Begünstigung gewährt werden kann.

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