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Steuerfreie Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz

Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung ist die steuerliche Begünstigung von Maßnahmen zur Mitarbeitergesundheit ein zentrales Thema für Unternehmen in Deutschland. Aktuell beträgt die Freigrenze für solche Leistungen 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr, die steuer- und sozialabgabenfrei sind. Diese Regelung soll Unternehmen ermutigen, gezielte Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu ergreifen.

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BFH entscheidet: Keine steuerliche Begünstigung für ausländische Baudenkmäler

Am 26.04.2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (Aktenzeichen X R 4/21) bezüglich der steuerlichen Behandlung von ausländischen Baudenkmälern. Der Rechtsstreit wurde zwischen einem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt ausgetragen und drehte sich um die Frage, ob für die Instandsetzung und Erhaltung eines ausländischen Baudenkmals eine steuerliche Begünstigung gewährt werden kann.

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