EuGH-Entscheidung beeinflusst Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung
In einem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 04. Januar 2024 werden erhebliche Änderungen im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ortes der sonstigen Leistung bei Schadensregulierungen bekannt gegeben. Diese Änderungen basieren auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-267/21, Uniqa Asigurari, vom 1. August 2022.