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Betz-Chrom erhält Zulassung für Chrom(VI)

Mit dem Durchführungsbeschluss der Kommission vom 12. Juni 2024 haben Europäisches Parlament und Rat der Betz-Chrom GmbH eine Zulassung für die Verwendung von Chromtrioxid erteilt. Der Überprüfungszeitraum der Zulassung endet am 15. Februar 2033. Eine Verlängerung ist möglich, wenn Betz-Chrom als Zulassungsinhaber bis zum 15. August 2031 einen Überprüfungsbericht vorlegt. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses im EU-Amtsblatt gilt der Rechtsakt als abgeschlossen und rechtskräftig.

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