Einheitliche Vorlage für eine Rückrufanzeige nach Produktsicherheitsverordnung
In der EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 werden erstmals Vorgaben an Inhalt und Gestaltung von Rückrufanzeigen festgelegt. Nun hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1435 erlassen, die eine Vorlage für eine einheitliche Rückrufanzeige festlegt. Gerhard Wiebe hat Eckdaten zu diesen Bestimmungen in einem Fachbeitrag zusammengefasst.