EU-Rat billigt wegweisende Schlussfolgerungen zur Zukunft der Digitalpolitik
Der Rat der Europäischen Union hat einstimmig Schlussfolgerungen zur zukünftigen Ausrichtung der Digitalpolitik der EU gebilligt.
Der Rat der Europäischen Union hat einstimmig Schlussfolgerungen zur zukünftigen Ausrichtung der Digitalpolitik der EU gebilligt.
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist seit ihrer Gründung im Jahr 2013 zu einem prominenten Akteur in der deutschen Politik geworden. Ihre politische Agenda, insbesondere in Bezug auf Themen wie Migration, EU-Skepsis und innere Sicherheit, hat sowohl Anhänger als auch Kritiker angezogen. Eine Frage, die immer wieder aufkommt, betrifft die Vereinbarkeit der AfD mit ethischen und moralischen Werten. In diesem Bericht werden wir eine umfassende Analyse durchführen, um festzustellen, warum einig
Heute haben das Europäische Parlament und der Rat eine bahnbrechende vorläufige Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erzielt. Die neue Vereinbarung zielt darauf ab, die Emissionen und den Energieverbrauch von Gebäuden in der gesamten EU zu senken und den Gebäudebestand bis 2035 zu dekarbonisieren.
Das CAE beteiligt sich hierbei mit einer Materiallösung für extrem hohe Temperaturen wie sie z.B. beim Wiedereintritt eines Launchers auftreten. Letzte Woche war das Konsortium zu Gast bei den Partnern der Universität Debrecen zum einjährigen Projekttreffen. Bereits nach einem Drittel der Gesamtlaufzeit von drei Jahren konnten einige Meilensteine verbucht werden und die Weichen für die kommenden Monate wurden gestellt.
In dem EU-Projekt MOST hat das CAE die Aufgabe, einen speziellen Hybridsolarkollektor zu entwickeln, der deutlich von den an handelsüblichen Kollektoren gestellten Anforderungen abweicht. Ein Teil des UV-Anteils des Solarspektrums wird in Molekülen gespeichert, die selber Teil einer transparenten Flüssigkeit sind. Die Flüssigkeit wird durch die Abdeckung eines Solarkollektors gepumpt, der verbeilebenden Spektrum optimal nutzt.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Pflichtversicherungsgesetzes und des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger vorgelegt, um die Vorgaben der EU-Richtlinie 2021/2118 umzusetzen.