Ab wann wird die Arbeitszeiterfassung durch das EuGH-Urteil Pflicht?
Das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung lässt aufhorchen Bereits im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Unternehmen in der EU zukünftig alle Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzeichnen müssen. Bislang hat der Gesetzgeber in Deutschland das Urteil jedoch nicht in nationales Recht überführt. Trotzdem gibt es erste gerichtliche Entscheidungen, welche sich auf das Urteil des EuGH stützen, wie zum Beispiel das Arbeitsgericht Emden.