Aktualisierte Düsseldorfer Tabelle 2024 veröffentlicht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die zum 1. Januar 2024 aktualisierte Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Die Tabelle dient als entscheidendes Instrument zur Ermittlung des angemessenen Unterhalts gemäß § 1610 BGB und wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwendet. Wesentliche Änderungen betreffen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, die Einkommensgruppen und den Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen.