Banken dürfen keine pauschalen Vorfälligkeits-Entschädigungen mehr erheben
Oberlandesgericht Frankfurt betont Transparenz und Verbraucherschutz. In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 16. Oktober 2023 (Aktenzeichen 17 U 214/22) entschieden, dass Banken bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen nicht automatisch pauschale Vorfälligkeits-Entschädigungen erheben dürfen.