Reisender hat Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises
Das Landgericht Frankfurt am Main fällte ein wegweisendes Urteil zugunsten eines Reisenden, der durch einen Fehler des Reiseveranstalters statt in der gebuchten Business-Class in der Economy-Class befördert werden sollte. Das Gericht entschied, dass der Reisende einen Anspruch auf die Erstattung des gesamten Reisepreises hat. Das Urteil wurde am 9. März 2023 im Aktenzeichen 2-24 O 96/22 veröffentlicht.