Fahrtenbuch-Auflage trotz Behördenfehlern: Halter muss Verantwortung übernehmen
In einem aktuellen Fall wurde einem Fahrzeughalter aufgrund eines Verkehrsdeliktes, bei dem der Täter nicht identifiziert werden konnte, auferlegt, für zwölf Monate ein Fahrtenbuch zu führen. Obwohl der Halter in Berufung ging, wurde seine Berufung vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen abgelehnt.