Conterganstiftung muss Einzelfall neu prüfen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat am 23. November 2023 ein wegweisendes Urteil im Fall eines 1961 geborenen Klägers verkündet, der Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz beantragt hatte. Das Gericht entschied, dass die Conterganstiftung im Einzelfall verpflichtet sein kann, eine erneute Entscheidung über einen Antrag zu treffen, wenn das geführte Verfahren nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt.