BFH zur steuerlichen Behandlung von Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen bringt Klarheit
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, Aktenzeichen VI R 12/21, vom 09. Mai 2023 über die steuerliche Behandlung von Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen entschieden. Das Urteil wirft Licht auf eine wichtige steuerliche Fragestellung im Forstwirtschaftsbereich und hat potenziell weitreichende Auswirkungen für Waldbesitzer und Forstbetriebe.