Reisender muss sich über typische Witterungsbedingungen am Zielort der Reise selbst informieren
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Reisende grundsätzlich selbst die Verantwortung tragen, sich über die klimatischen Bedingungen am Reiseziel zu informieren. Es besteht keine Aufklärungspflicht für Reiseveranstalter, da kein Wissensgefälle vorliegt. Diese Entscheidung wurde im Zusammenhang mit einer Klage über eine Ecuador-Privatrundreise gefällt, die in die dortige Regenzeit fiel.