Rechtsstreit um Ponykauf: Entscheidung zu Sommerekzem
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung in einem Rechtsstreit um den Kauf einer Ponystute gefällt. Das Urteil (Az. 2 O 8062/22) betrifft die Klage einer Frau, die das Pony erworben hatte und anschließend feststellte, dass es an einem Sommerekzem litt. Das Pony zeigte wenige Tage nach der Übergabe Scheuerstellen an mehreren Körperstellen. Die Käuferin forderte die Rückabwicklung des Kaufvertrages, die Rückzahlung des Kaufpreises von 3.500 Euro sowie