Lohnfortzahlung in Quarantäne: Urteil setzt klare Grenzen
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen traf am 20. Juli 2023 (Aktenzeichen: 4 A 150/21) eine bedeutsame Entscheidung bezüglich der Lohnfortzahlung an Beschäftigte, die aufgrund einer behördlichen Quarantäne ihren Dienst unterbrechen mussten. Im Zentrum des Urteils stand die Frage, ob der Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung des gezahlten Lohns gegenüber der anordnenden Behörde hat.