OVG Münster: Unternehmen müssen bei Verkehrsdelikten kooperieren
Im Zuge eines Geschwindigkeits-Verstoßes, begangen mit einem Fahrzeug eines Unternehmens, stellt sich die Frage nach der Kooperationspflicht des besagten Unternehmens bei der Aufklärung des Vergehens. Der Fall fand am 1. Dezember 2023 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt und ergab einen wegweisenden Beschluss (Aktenzeichen: 8 B 960/23), der die Zusammenarbeit des Unternehmens bei der Aufklärung eines Verkehrsdelikts thematisiert.