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BFH Urteil: Steuerliche Absetzbarkeit für Mieter von haushaltsnahen Dienstleistungen

In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) am 20. April 2023 (Az. VI R 24/20) entschieden, dass Mieter haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen können. Diese bahnbrechende Entscheidung bringt wichtige Klarheit für Mieter und setzt einen präzedenzhaften Rechtsrahmen für die steuerliche Behandlung von haushaltsnahen Dienstleistungen.

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Steuerermäßigung für Mieter: BFH entscheidet über haushaltsnahe Dienstleistungen

Am 20. April 2023 fällte der Bundesfinanzhof (BFH) ein wegweisendes Urteil (VI R 24/20) zur Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter. Diese Entscheidung hat potenziell weitreichende Auswirkungen auf Mieter und ihre steuerliche Belastung. In diesem Bericht werden die Hintergründe des Falls erläutert und die Bedeutung des Urteils des BFH für Mieter und die steuerliche Behandlung von haushaltsnahen Dienstleistungen aufgezeigt.

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BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 – entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

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BFH: Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 – entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

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