Europäischer Gerichtshof klärt Streit um Urlaubsanspruch während Quarantäne
Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen kann. Dies entschied der EuGH (Rs. C-206/22).