Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze zum Jahreswechsel
Zum 1. Januar 2024 steht eine bedeutsame Veränderung im Bereich der Sozialversicherung an: Die allgemeine und die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) werden angehoben. Diese Maßnahme hat weitreichende Auswirkungen auf die versicherungsrechtlichen Bestimmungen und bringt einige Besonderheiten mit sich.