Apotheken und Großhändler: Neues Regelwerk
Die EU-Kommission plant die Einführung einer Verordnung, um die bisherige Richtlinie zum Zahlungsverzug zu ersetzen und dadurch vor allem kleinere und mittlere Unternehmen zu stärken. Dieser Schritt könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Apotheken und Großhändlern haben. Die geplante Verordnung sieht vor, dass künftig sämtliche Zahlungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung erfolgen müssen.