Keine Erschütterung des Anscheinsbeweises
Im Urteil 8 Sa 859/22 vom 08.03.2023 hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden, dass in der Regel der Anscheinsbeweis einer nur für die Dauer der Kündigungsfrist ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht erschüttert wird, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wird.