Klarheit und Rechtssicherheit bei der Beschilderung von mobilen Halteverbotszonen
Am 11. Juli 2023 hat das Verwaltungsgericht München ein Urteil verkündet, das besagt, dass es rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn auf Zusatzschildern in mobilen Halteverbotszonen gleichzeitig auf mehrere an unterschiedlichen Tagen geltende Verbote hingewiesen wird. Das Urteil erging im Fall M 23 K 22.1665.