Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
Security-Konkretisierung im Arbeitsschutz! Das Regelwerk TRBS 1115 Teil 1 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert Cyber-Security im Arbeitsschutz. Als Technische Regel für Betriebssicherheit konkretisiert sie die Anforderungen der deutschen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In einer Kurzübersicht gehen wir insbesondere der Frage auf den Grund, welche Auswirkung die TRBS auf Hersteller hat.