Porsche zu Recht von Polizei sichergestellt
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz traf kürzlich eine wichtige Entscheidung in einem Eilverfahren, das die Befugnis der Polizei zur Sicherstellung eines Fahrzeugs nach einem gefährlichen Überholmanöver betraf. Diese Entscheidung bestätigte die vorherige Einschätzung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße und hatte weitreichende Auswirkungen auf die Antragstellerin, deren Ehemann in den Vorfall verwickelt war.