Landgericht München I bestätigt Marktexklusivität für seltene Leiden in wegweisendem Urteil
Die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am 4. August 2023 ein Urteil gefällt, das die bereits ergangene einstweilige Verfügung im Zusammenhang mit dem Recht auf Marktexklusivität für seltene Leiden überwiegend bestätigt (Az. 21 O 6235/23). In dem Rechtsstreit, der das Patentrecht betraf, wurden die klagenden Pharmaunternehmen von einem Wettbewerber im Arzneimittelsektor verklagt.