Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil das Recht von Patienten auf kostenlose Kopien ihrer Patientenakten bekräftigt, soweit dies in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. Das Urteil erging in einem Fall, in dem ein Patient von seiner Zahnärztin Kopien seiner Patientenakte anforderte, um mögliche Haftungsansprüche geltend zu machen.