„Hypothetischer Wille“ muss im Erbrecht angenommen werden
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) musste über die Frage entscheiden, ob ein Lebenspartner sein Erbrecht verliert, wenn er vor dem Tod des dementen Erblassers einen neuen Partner heiratet. Die Tochter des Erblassers hatte das Testament angefochten. Im Jahr 2005 hatte der Erblasser in seinem Testament seine Tochter und seinen Lebenspartner als Erben eingesetzt. Im Jahr 2016 wurde der Erblasser aufgrund weit fortgeschrittener Demenz in ein Pflegeheim gebracht.