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Als Mitarbeiter IT / IT-Systemadministrator (m/w/d) Aufgrund unserer Expansion und zur Sicherung unserer Qualitätsansprüche suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt Verstärkung für unsere IT-Abteilung.
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Kindergeld für sich selbst können Kinder nur erhalten, wenn sie Vollwaise sind oder den Aufenthalt der Eltern nicht kennen. Kein Kindergeld beanspruchen kann ein Kind, wenn es gelegentlich mit seiner Mutter im Ausland telefonieren und sich dabei nach ihrem Aufenthaltsort erkundigen kann. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 10 KG 1/22 R).
Der BFH nimmt Stellung zu Fragen der Bewertung von sog. hybriden Wertpapieren (Az. XI R 36/20).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG auf den Verkauf von Renn- und Turnierpferden Anwendung findet, die beim Einkauf als mehrjährige Pferde bereits angeritten waren bzw. über eine Ausbildung verfügten und während einer nicht nur kurzen Aufenthaltsdauer zu hochwertigen Sportpferden weiter ausgebildet wurden (Az. XI R 37/22).
Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des BZSt zum Kindergeld nach dem EStG 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 EStG kein Unterschriftserfordernis. So der BFH (Az. III R 38/21).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das dem amtlichen Vollmachtsmuster beizufügende „Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“ in die Auslegung der Vollmacht einzubeziehen ist (Az. II R 19/21).
Setzt die Verrechnung sog. finaler Verluste einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der im Inland ansässigen Muttergesellschaft ("Organschaft über die Grenze") eine verbindliche schuldrechtliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaften voraus, die jedenfalls eine Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft für den Fall der Verlustentstehung der Tochtergesellschaft beinhalten muss? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. I R 26/19
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob in Fällen des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG der § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass der sog. Einstiegstest (90%-Grenze) nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach eine originär gewerbliche Tätigkeit ausübt (Az. II R 49/21).
Der Verzicht eines Landwirts auf ein vertragliches Lieferrecht gegen „Abstandszahlung“ ist steuerbar und fällt nicht unter die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Dies entschied der BFH (Az. XI R 27/21).
Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a EStG gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen. So der BFH (Az. IV R 8/21).
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob der Vorgang der Übertragung einer Routinefunktion auf eine ausländische Schwestergesellschaft (hier: Lieferung von Material und Rückkauf des bearbeiteten Materials) einzeln oder zusammengefasst zu betrachten ist (Az. I R 54/19).
Der BFH hatte zur finanziellen Eingliederung i. S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG bei qualifiziertem Stimmenmehrheitserfordernis bei der Organgesellschaft zu entscheiden (Az. I R 50/20).
In einem wegweisenden Urteil vom 30. November 2023 (B 3 P 5/22 R) hat das Bundessozialgericht eine klare Position zu videogestützten Türöffnungsanlagen bezogen. Die Entscheidung wirft nicht nur Licht auf die rechtliche Einordnung dieses Hilfsmittels, sondern hat auch potenziell weitreichende Auswirkungen auf die Finanzierung und Zuständigkeit im Bereich der gesundheitlichen Unterstützung.
Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob die Ermittlung des Ersatzwirtschaftswertes (als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Kürzung für den zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG) als reines Ertragswertverfahren ausgestaltet ist, das sich am Hektarwert und den ungenutzten Flächen orientiert (Az. III R 34/21).
Ist ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens beim Zuschneiden von Baumscheiben für den Weihnachtsbasar des Kindergartens unfallversichert, wenn die Sägearbeiten auf seinem Privatgrundstück stattfinden? Mit dieser Frage befasst sich der 2. Senat des Bundessozialgerichts in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 um 10 Uhr im Elisabeth-Selbert-Saal (Aktenzeichen B 2 U 10/21 R).
Der Arbeitskreis Mikroverunreinigungen des Umweltcluster Bayern begrüßte am 24. November über 40 Interessierte zu einer Vortragsveranstaltung. Diese fand von 10-15 Uhr in den Räumlichkeiten des Bayerisches Landesamtes für Umwelt in Augsburg statt. Arbeitskreisleiter Dr. Alexander Poser (R & H Umwelt GmbH) moderierte durch das abwechslungsreiche Programm.
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Am 09. August 2023 verkündete der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil VI R 20/21 in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung im Ausland. Das Urteil wirft einen Blick auf die bisherige Praxis und nimmt eine differenzierte Betrachtung vor.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil, Aktenzeichen II R 4/21, vom 26. Juli 2023, klare Leitlinien für die Aufhebung von Verhandlungsterminen aufgrund unvorhergesehener Umstände festgelegt.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das Auswirkungen auf Ferienimmobilienanbieter und die Qualifizierung von Aufwendungen als Mieten hat. In dem Urteil mit dem Aktenzeichen III R 59/20 vom 17. August 2023 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen, die ein Ferienimmobilienanbieter tätigt, um Eigentümer von Ferienimmobilien zur Vermietung an Reisende zu bewegen, als Mieten qualifiziert werden können und somit gewerbesteuerpflichtig sein können.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jüngsten Urteil, Aktenzeichen VI R 11/21, vom 10. August 2023, wichtige Klarstellungen zur Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit getroffen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem jüngsten Urteil vom 17. August 2023, Aktenzeichen III R 59/20, entschieden, dass Aufwendungen, die von Ferienimmobilienanbietern getätigt werden, um die Vermietung dieser Ferienimmobilien an Reisende zu erleichtern, als Mieten betrachtet werden können und daher gewerbesteuerrechtlich zum Gewinn hinzugerechnet werden können.
Am 29. November 2022 verkündete der Bundesfinanzhof (BFH) ein bedeutsames Urteil (XI R 13/20), das weitreichende Konsequenzen für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen hat. Dieses Urteil reicht über die bis dahin gültigen Bestimmungen hinaus, indem es nicht nur die Vermietung von Grundstücken und fest verbundenen Gebäuden betrifft, sondern auch sämtliche Formen von Wohn- und Schlafräumen einbezieht,
Der BFH geht in seinem Urteil auf Fragen zur Festsetzung von Schenkungsteuer im Rahmen des deutsch-schwedischen Steuerabkommens ein (Az. II R 27/20).