Saubere Luft ist kein Luxus
Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf saubere Luft, stellte der Europäische Gerichtshof 2008 lapidar fest (EuGH, 25.07.2008 – C-237/07 ). Draußen wie drinnen. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG). Draußen klar. Aber wer kümmert sich um die Qualität der Raumluft?