Reisepreis-Anfechtung: Gericht spricht Entschädigung zu
Die Amtsgericht München hat in einem aktuellen Urteil vom 14. April 2023 entschieden, dass ein Kalkulationsirrtum eines Reiseveranstalters keine ausreichende Grundlage für die Anfechtung eines Reisevertrags darstellt. Der Fall drehte sich um einen Münchner Kläger, der eine Flugpauschalreise nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik zu einem vermeintlich zu niedrigen Preis gebucht hatte.